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Kündigen von Beamten beim
Staat
- Läuft manches z.B. in einer Stadtverwaltung
nicht so ganz legal ab und konnte die Pflicht
zur Transparenz erfolgreich
gegen die Bürger abgewehrt werden,
so weigert sich vielleicht die Beamtin,
diese illegalen Vorgänge zu unterzeichnen.
Sie hätte sich ja sonst selbst strafbar
gemacht.
- Dann werden die Ungereimtheiten als Dienstpflichtverletzungen
bzw. Befehlsverweigerung dieser missliebigen Beamtin
als Sündenbock in die Schuhe geschoben
und ein
disziplinarisches Ermittlungsverfahren
gegen sie eingeleitet.
- Eine Kündigung würde zu einer disziplinarrrechtlichen
Untersuchung führen. Durch diese
Untersuchung könnte sich herausstellen,
dass der "Dienstherr" der Beamtin
eine rechtswidrige Anordnung erteilt hat.
Der "Dienstherr" ordnet deshalb
eine amtsärztliche Untersuchung der Beamtin
an.
- Dem Amtsarzt wurde - nicht nachweisbar
- die Anweisung gegeben,
eine politische Krankheit (z.B. Schizophrenie) als
Diagnose zu
stellen, damit die Beamtin durch vorgezogenen Ruhestand
aus dem Beamtenverhältnis
entfernt werden kann. Politische Krankheiten
sind solche, die wissenschaftlich umstritten sind
und den "Kranken" lahm
legen bzw. mundtot machen.
- Zieht die Beamtin vor das Verwaltungsgericht,
und legt andere ärztliche Untersuchungen
vor, so schützt das z.T. parteiübergreifende
Konglomerat aus Fachabteilungen, Amtsverwaltung,
zentrale Personalverwaltung, Amtsjuristen,
Gesundheitsamt, indem es die Beisitzer
des Gerichts stellt. Mit Antrag auf Befangenheit
kommt die Beamtin nicht weit, wenn fast
alle bei der Sippenwirtschaft mitmachen.
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